Leider liest man dieses Angebot online wie offline immer noch sehr häufig. Doch auch wenn hier von einer Bewertung die Rede ist, entspricht die tatsächliche Leistung bestenfalls einer Markteinschätzung. Diese kann mit etwas Erfahrung und Marktkenntnis schnell gegeben werden, ist allerdings auch nur das: eine Einschätzung.
Dabei ist der Verkehrswert (Marktwert) laut § 194 Baugesetzbuch konkret definiert. Die korrekte Erstellung eines Verkehrswertgutachtens unterliegt dem umfassenden Regelwerk der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), der Sachwertrichtlinie, der Vergleichswertrichtlinie und der Ertragswertrichtlinie. Maßgeblich sind zudem weitere Rechtsvorschriften u. a. aus dem Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung, Erbbaurechtsverordnung und der Bauordnung der Länder.
Für die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie werden zunächst Zahlen, Daten und Fakten erhoben und verglichen. Nach einem Ortstermin bei der Immobilie folgt dann die Auswertung des Datenmaterials. Je nach Art des Objektes erfolgt die Wertermittlung entweder im Sachwertverfahren, im Ertragswertverfahren oder im Vergleichswertverfahren.
Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB sind in der Regel erforderlich für:
Auch der Wertermittlungsstichtag spielt eine wichtige Rolle. Vor allem, wenn dieser in der Vergangenheit liegt, wie z. B. bei einem Wertermittlungsgutachten für die Ansetzung der Erbschaftsteuer. Hier ist der der Todestag des Erblassers der Wertermittlungsstichtag.
Bei einer Vermögensauseinandersetzung in einem Ehescheidungsverfahren ist bei einem bebauten Grundstück sowohl der Qualitätsstichtag (Tag der Eheschließung) als auch der Wertermittlungsstichtag zu ermitteln.
Für eine umfassende und vollständige Bewertung ist eine Akteneinsicht unerlässlich. Hierfür brauchen wir von Ihnen eine entsprechende Vollmacht.
Im Gesamten werden folgende Unterlagen benötigt:
Wir erstellen Verkehrswertgutachten und Wertermittlungsgutachten nach den Vorgaben unserer Berufsstandards und verfügen über die entsprechende Markt- und Fachkompetenz um das vorhandene Datenmaterial mit Verstand und Sorgfalt auszuwerten.